Regelungsvorhaben
Einstufung von Teebeuteln in der Europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) und Anforderungen an deren Kompostierbarkeit
Angegeben von:
Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. (R003929)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Beibehaltung des Teebeutels als Zubereitungshilfe anstelle einer Einstufung als Verpackung unter der PPWR, hilfsweise Anforderungen an die Kompostierbarkeit, die sowohl die Heimkompostierbarkeit als auch die industrielle Kompostierbarkeit von Teebeuteln erlaubt.
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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