Regelungsvorhaben

17.) Die Kosten der Stromnetze müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden.

Angegeben von:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (R001011) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die Kosten der Stromnetze müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dazu müssen technische Vorgaben auf ein effizientes Niveau abgesenkt werden, die Netze müssen die Flexibilität der Verbraucher in einem wettbewerblichen Verfahren nutzen, Planungsprozesse müssen optimiert werden, die Renditen der Netzbetreiber auf ein angemessenes Niveau zurückgeführt werden, die Netzbetreiber müssen verstärkt kooperieren und effiziente Strukturen für ihre Leistungserbringung schaffen.

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (10)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609290076 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.08.2026 an:

      • Bundesregierung

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