Regelungsvorhaben
13.) Systemdienstleistungen sollen wo immer möglich wettbewerblich beschafft werden
Angegeben von:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (R001011)
am
27.06.2024
Beschreibung:
In einem auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem müssen neue Anbieter die Systemdienstleistungen erbringen, die für ein stabiles Stromsystem notwendig sind. Hiefür bedarf es neuer Regeln für die Beschaffung und Bereitstellung. Wo immer möglich soll die Beschaffung wettbewerblich erfolgen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]