Regelungsvorhaben

13.) Systemdienstleistungen sollen wo immer möglich wettbewerblich beschafft werden

Angegeben von:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (R001011) am 27.06.2024

Beschreibung:
In einem auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem müssen neue Anbieter die Systemdienstleistungen erbringen, die für ein stabiles Stromsystem notwendig sind. Hiefür bedarf es neuer Regeln für die Beschaffung und Bereitstellung. Wo immer möglich soll die Beschaffung wettbewerblich erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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