Regelungsvorhaben
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Angegeben von:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (R001011)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
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SG2501290028 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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