Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Möglichkeit von Honorartätigkeit in der Musikausbildung/Musikunterricht
Angegeben von:
Deutscher Tonkünstlerverband e.V. (R005171)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Nach dem Herrenbergurteil hat die Deutsche Rentenversicherung die Prüfkriterien zur Abgrenzung angestellte Tätigkeit und freiberufliche Tätigkeit verschärft. Honorarlehrkräfte werden in Statusfeststellungsverfahren als abhängig Beschäftigte eingestuft. Massive Rückzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen. Honorartätigkeit im Bildungsbereich muss weiter rechtssicher ermöglicht werden. Nachzahlungen müssen verhindert werden. (vgl. Urteil vom 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R)
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]