Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht
Angegeben von:
Deutscher Tonkünstlerverband e.V. (R005171)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage. Die Möglichkeit, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf qualifizierten Musikunterricht zu zu erwirken, muss erhalten bleiben - auch für freiberuflichen Musikunterricht. Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens bei den Regierungsbehörden, nicht bei den Finanzämtern. Keine Bindung an die Gemeinnützigkeit. UStG §4 Nr. 21
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]