Regelungsvorhaben
Einführung einer Pficht zum Rückbauplan vor Abriss
Angegeben von:
GermanZero e.V. (R002020)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Wird eine Abrissgenehmigung beantragt, so soll verpflichtend ein Rückbauplan vorgelegt werden, in dem dargelegt wird, welche Baumaterialien welcher Form der Verwertung zugeführt werden.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]