Regelungsvorhaben

Einführung einer Pficht zum Rückbauplan vor Abriss

Angegeben von:
GermanZero e.V. (R002020) am 27.06.2024

Beschreibung:
Wird eine Abrissgenehmigung beantragt, so soll verpflichtend ein Rückbauplan vorgelegt werden, in dem dargelegt wird, welche Baumaterialien welcher Form der Verwertung zugeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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