Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Einführung des Nullenergiestandard als Vorraussetzung für Neubauten.

Angegeben von:
GermanZero e.V. (R002020) am 27.06.2024

Beschreibung:
Null-Energie-Gebäude sollen anstelle der Niedrigstenergiegebäude als Standard für Neubauten definiert werden. Auf das öffentliche Strom- und Wärmenetz sollen diese Gebäude nur in Ausnahmefällen zurückgreifen müssen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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