Regelungsvorhaben

Umlegung aller CO2-Kosten eines Gebäudes auf Vermietende

Angegeben von:
GermanZero e.V. (R002020) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die CO2-Kosten, die sich aus dem energetischen Zustand eines Gebäudes ableiten lassen, sollen vollständig auf Vermietende umgelegt werden

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 580/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)

Betroffene Interessenbereiche (2)

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