Regelungsvorhaben
EU Kleinanlegerstrategie
Angegeben von:
Generali Deutschland AG (R001601)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Kein allgemeines oder partielles Provisionsverbot, statt dessen Koexistenz von Honorar- und Provisionsberatung, damit für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin eine qualitativ hochwertige Beratung angeboten werden kann. Einführung von Benchmarks nur als Instrument für die Aufsicht. Berücksichtigung von Besonderheiten von Versicherungsanlageprodukten im Best-Interest-Test. Wesentliche Regelungen der Kleinanlegerstrategie sollen auf Level 1 Ebene als EU Rechtsakt erfolgen (keine Ermächtigung für Level 2).
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]