Regelungsvorhaben

Schließung der Regelungslücke zum Einsatz von monoklonalen Antikörpern zur Prävention

Angegeben von:
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (R001233) am 27.06.2024

Beschreibung:
Während der Leistungsanspruch für Versicherte für Schutzimpfungen auf Basis einer Empfehlung der STIKO und der anschließenden Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtline klar geregelt ist (§ 20i Abs. 1 SGB V), können monoklonale Antikörper von der STIKO zwar als Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe empfohlen werden, sie werden dann aber selbst in diesem Fall nicht in die Regelversorgung aufgenommen. Der aktuelle Rechtsrahmen stammt aus einer Zeit, in der es noch keine monoklonalen Antikörper gab, die wie Impfstoffe für eine gesunde Population eingesetzt werden können. Die Regelungslücke für den Einsatz von monoklonalen Antikörpern zur Prävention muss geschlossen und der bestehende Rechtsrahmen für innovative Produkte erweitert werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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