Regelungsvorhaben
Senkung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen
Angegeben von:
ProVeg e. V. (R002258)
am
27.06.2024
Beschreibung:
ProVeg e. V. setzt sich aktuell für die Senkung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen auf 7 % ein. Abweichend von der Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für Grundnahrungsmittel, zu denen auch Kuhmilch zählt, gilt in Deutschland der Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 % für alle pflanzlichen Milchalternativen.
Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Alternative Proteine
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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