Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Anerkennung der Umweltleistungen von Öko-Betrieben im Rahmen der GAP

Angegeben von:
Bioland e.V. (R003958) am 27.06.2024

Beschreibung:
Anerkennung der Leistungen von gesamtumgestellten Bio-Betrieben bei ausgewählten GLÖZ-Standards im Rahmen der sog. Konditionalität für den Erhalt von Agrarfördergeldern: Umsetzung des Ansatzes “green by concept” über GLÖZ 7 hinaus insbesondere bei GLÖZ 5, 6 und 8 auf EU- und Bundesebene

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 501/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2506100026 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.09.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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