Regelungsvorhaben

Ziel ist es, mit dem Erlass einer Rahmen-VO gem. §516 III HGB Rechtssicherheit für die Teilnehmer des Exportökosystems zu schaffen.

Angegeben von:
ICC Germany e.V. (R004496) am 27.06.2024

Beschreibung:
Ziel ist es, mit dem Erlass einer Rahmen-VO gem. §516 III HGB zu den Einzelheiten elektronischer Handelsdokumente, Rechtssicherheit für die Teilnehmer des Exportökosystems dahingehend zu schaffen, dass in der Rahmenverordnung die Kriterien einer funktionalen Äquivalenz zwischen elektronischen Dokumenten und Dokumenten im Papierformat festgelegt werden. Mit der Umsetzung der RVO gem. §516III HGB würden künftig Exporttransaktionen weniger anfällig für Fehler, Unstimmigkeiten und Betrug, die Abwicklung wäre deutlich effizienter, weniger zeitaufwändig und kostengünstiger und auch ökologisch nachhaltiger.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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