Regelungsvorhaben
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Angegeben von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2406270001 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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