Regelungsvorhaben
Vereinfachungen und kürzere Berabeitungszeiten beim Steuerabzug nach $50a EStG
Angegeben von:
Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) (R002499)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Kreativwirtschaft; Musikwirtschaft
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-