Regelungsvorhaben
Anhebung der CO2-Preise im BEHG
Angegeben von:
naturstrom AG (R002957)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Der CO2-Preis gemäß BEHG spiegelt noch längst nicht die realen Schadenskosten aus den Treibhausgasemissionen wieder. Die CO2-Kosten sollten daher schneller erhöht und zudem durch soziale Instrumente wie ein Klimageld flankiert werden. Für ein langfristig verlässliches Preissignal sollte zudem bei der Implementierung des ETS II auf der nationalen Ebene ein Mindestpreis eingezogen werden
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) (20. WP) (Vorgang)
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]