Regelungsvorhaben
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung.
Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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