Regelungsvorhaben
Kosten bei Dokumentenänderungen anlässlich des Selbstbestimmungsgesetz nicht auf Arbeitgeber übertragen
Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die finanziellen Kosten für die Änderungen von Dokumenten zukünftig nicht mehr vom Arbeitgeber getragen werden müssen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]