Regelungsvorhaben

Non-CO2-Effekte im EU ETS begrenzen

Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 26.06.2024

Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Geltungsbereich des EU ETS für Non-CO2-Effekte auf innereuropäische Flüge zu begrenzen.

Betroffene Interessenbereiche (10)

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