Regelungsvorhaben
Novelle des Postgesetzes (PostModG)
Angegeben von:
GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V. (R001229)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Zukünftig soll bei Versandunternehmen ein zwei Personen Handling von Paketen über 20 kg obligatorisch werden. Das widerspricht dem TOP-Prinzip im Arbeitsschutz, dass nämlich technische Maßnahmen Vorrang haben vor organisatorischen bzw. persönlichen Maßnahmen. Die Verpflichtung, dass Paketsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm Gewicht von einer Einzelperson nur zugestellt werden darf, wenn dieser Person technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, wird von uns als sinnvolle Regelung gegenüber einem obligatorischen Verbot angesehen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 677/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]