Regelungsvorhaben

Gemeinnützigkeitsrechtsreform

Angegeben von:
Bündnis F5 (R002936) am 26.06.2024

Beschreibung:
Neue Engagementformen müssen in der Abgabenordnung als gemeinnützig definiert werden. Dazu zählen der Ausbau digitaler Infrastruktur sowie die Erstellung gemeinwohlorientierter Plattformen oder Software.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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