Regelungsvorhaben
Ergänzung § 6 EEG um eine Transparenzregelung zur EEG Gemeindebeteiligung
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Gemeinden werden in der Regel auf der Grundlage von § 6 EEG mit 0,2 ct/kWh an den erzeugten Strommengen von Wind- und PV-Projekten finanziell beteiligt. Diese Zahlungen dienen der Akzeptanzförderung vor Ort. Damit die akzeptanzfördernde Wirkung eintritt, müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass diese Zahlungen von den Windparkbetreibern an die Gemeinde geleistet werden. Sinnvollerweise erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch die Information, wohin die zusätzlichen Einnahmen geflossen sind, um nachvollziehen zu können, wie sie konkret vom Ausbau der Erneuerbaren Energien in ihrer Region profitieren.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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