Regelungsvorhaben
Wegfall des Arztvorbehalts für Testung auf Krankheiten nach dem IfSG
Angegeben von:
Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH (R001035)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Mit dem Entwurf sollen Aufgaben, die bislang ausschließlich Ärzten vorbehalten waren, auch für andere Experten geöffnet werden. Es sind Möglichkeiten zur Durchführung patientennaher Schnelltests bei Testungen auf bestimmte Krankheiten und Erreger nach dem IfSG vorgesehen. Apothekern und dem in der Apotheke tätigen pharmazeutischen Personal sollen die Anwendung von IVD, die für patientennahe Schnelltests bei Testungen auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Szyntial Viren und das Rotavirus verwendet werden, gestattet werden. Das entspricht dem Wegfall des Arztvorbehalts in diesem Bereich.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform Datum des Referentenentwurfs: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]