Regelungsvorhaben
Nutzung von pseudonymisierte Gesundheitsdaten des FDZ
Angegeben von:
Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH (R001035)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Bislang haben nur die in § 303e Abs. 1 SGB V genannten Akteure, z.B. Krankenkassen und Universitäten, die Möglichkeit bei dem FDZ einen Antrag auf Zugang zu pseudonymisierten Patientenabrechnungsdaten zu stellen. Diese Daten können dann für gesetzlich festgelegte Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise zur Forschung. Kommerziell forschenden Unternehmen wird bislang kein Zugang zu den Abrechnungsdaten gewährt. dies sollte sich ändern, um auch der Industrie Zugang zu den Daten zu gewähren.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 360/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Vorgang)
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]