Regelungsvorhaben
Aufnahme der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in DigiG
Aktiv vom 26.06.2024 bis 26.06.2025
Angegeben von:
Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH (R001035)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärzte sowie für Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Der der DiGA-Leistungsanspruch für GKV-Versicherte muss allerdings auch für IVD nach Artikel 47 Absatz 1 Satz 1 (Risikoklasse A, B und C) in Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EU) 2017/746 gelten. Zudem darf die Preisgestaltung von DiGA nicht auf Basis von erfolgsabhängigen Preisbestandteilen getroffen werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens Datum des Referentenentwurfs: 13.07.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]