Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG

Angegeben von:
Nordzucker AG (R001196) am 26.06.2024

Beschreibung:
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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