Regelungsvorhaben

Gefahrgut Transporte ADR Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Angegeben von:
VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (R001404) am 26.06.2024

Beschreibung:
Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c des ADR (2023). Hinweis zum betroffenen geltenden Recht auf Bundesebene: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2019/1243 Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, zuletzt geändert durch Beschl. (EU) 2019/1094 der Kommission ADR 2023 - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Betroffene Interessenbereiche (3)

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