Regelungsvorhaben
Gefahrgut Transporte ADR Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Angegeben von:
VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (R001404)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c des ADR (2023).
Hinweis zum betroffenen geltenden Recht auf Bundesebene:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2019/1243 Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, zuletzt geändert durch Beschl. (EU) 2019/1094 der Kommission ADR 2023 - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Veranstaltungswirtschaft, Messewirtschaft