Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Mehrwertsteueranpassung für pflanzliche Milchalternativen

Angegeben von:
Oatly Germany GmbH (R005306) am 26.06.2024

Beschreibung:
In Deutschland werden pflanzliche Milchalternativen, wie beispielsweise Haferdrinks, mit dem höheren Mehrwertsteuersatz von 19% und damit nicht mit dem ermäßigten Steuersatz von 7%, der normalerweise für Lebensmittel angesetzt wird, besteuert. Oatly setzt sich dafür ein, dass pflanzliche Milchalternativen wie Haferdrinks in den Katalog der ermäßigt besteuerten Güter und Lebensmittel aufgenommen werden. Damit soll die steuerliche und preisliche Diskriminierung der Entscheidung für eine klimafreundlichere und pflanzlichere Ernährung abgebaut, fairere Wettbewerbsbedingungen hergestellt und pflanzliche Milchalternativen als fester Ernährungsbestandteil vieler Konsumentinnen und Konsumenten anerkannt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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