Regelungsvorhaben
Mittel der Sozialstrukturförderung beibehalten
Angegeben von:
Dr. Hans-Ulrich Krüger (R000669)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Die Mittel der Sozialstrukturförderung (Titel 23) im Haushalt des BMZ sollten im Bundeshaushalt 2025 unverändert bleiben.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]