Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Medizinforschungsgesetz

Angegeben von:
Pfizer Pharma GmbH (R001142) am 26.06.2024

Beschreibung:
Klinische Studien: Eine höhere Verbindlichkeit von Mustervertragsklauseln ist erforderlich. Über einen Verordnungsansatz könnte diese erreicht werden. Es sollten verbindliche Standardvertragsklauseln angestrebt werden. Vertrauliche Erstattungbeträge: Die vorgesehene Regelung sollte an einigen Stellen präzisiert werden. Im Gesetzeswortlaut des § 78 Abs. 3a (z. B. neuer Satz 7) sollte eine ausdrückliche Klarstellung erfolgen, dass der vereinbarte oder festgesetzte Erstattungsbetrag bei Verzicht auf dessen Übermittlung nach § 131 Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 SGB V an Arzneimittelimporteure kommuniziert werden muss.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern