Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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1:1 Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) im Umsetzungsgesetz

Angegeben von:
ProTect Versicherung Aktiengesellschaft (R005321) am 26.06.2024

Beschreibung:
Zur Erreichung einer 1:1 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) über Verbraucherkreditverträge sollten in VVG und BGB richtlinienkonforme Anpassungen hinsichtlich des Abschluss von Restkreditversicherungen zu Produktbündelungen und Produktkopplungen erfolgen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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