Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Umsetzungsgesetz zur Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)

Angegeben von:
ProTect Versicherung Aktiengesellschaft (R005321) am 26.06.2024

Beschreibung:
Aufzeigen des Widerspruchs zwischen der in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegten Regelung hinsichtlich des Abschlusses von Restkreditversicherungen mit dem ab Januar 2025 geltenden Recht (§ 7a VVG und § 492a BGB). Diese Regelungen sind mit dem ins deutsche Recht umzusetzenden europäischem Recht für Verbraucher*innen (Verbraucherkreditrichtlinie; CCD II) nicht in Einklang zu bringen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern