Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Umsetzungsgesetz zur Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)

Angegeben von:
ProTect Versicherung Aktiengesellschaft (R005321) am 26.06.2024

Beschreibung:
Aufzeigen des Widerspruchs zwischen der in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegten Regelung hinsichtlich des Abschlusses von Restkreditversicherungen mit dem ab Januar 2025 geltenden Recht (§ 7a Abs. 5 VVG und § 492a BGB). Diese Regelungen sind mit dem ins deutsche Recht umzusetzenden europäischem Recht für Verbraucher*innen (Verbraucherkreditrichtlinie; CCD II) nicht in Einklang zu bringen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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