Regelungsvorhaben

RSV

Angegeben von:
Volkswagen Financial Services AG (R001704) am 26.06.2024

Beschreibung:
Wir sprechen uns gegen die im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (Artikel 32) für § 7a Abs. 5 VVG vorgesehene zeitliche Entkopplung von Restschuldversicherungen (RSV) und Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen von mindestens einer Woche aus.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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