Regelungsvorhaben

Verbesserung der Durchsetzbarkeit des Vermarktungsschutzes in Deutschland

Angegeben von:
Biogen GmbH (R002389) am 26.06.2024

Beschreibung:
Die Durchsetzbarkeit des Vermarktungsschutzes muss verbessert. Gemäß § 24b AMG dürfen Generika eines Referenzarzneimittels erst nach Ablauf von zehn bzw. elf Jahren nach Erteilung der Erstzulassung für dieses Referenzarzneimittels in den Verkehr gebracht werden. Der Vermarktungsschutz zielt daher auf einen einheitlichen Starttermin für generischen Wettbewerb vorbehaltlich etwaiger anderer Schutzrechte.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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