Regelungsvorhaben
Bekämpfung von gefälschten Produkten im Online-Handel im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes
Angegeben von:
adidas AG (R001743)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den Digital Service Act in nationales Recht umsetzt, setzen wir uns dafür ein, dass Rechteinhaber als vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) anerkannt werden. Im Bereich des Warenverkehrs sind sie diejenigen, die am besten Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum, wie z. B. Fälschungen, oder Verstöße der Produkte gegen EU-Rechtsvorschriften oder Produktnormen erkennen und melden können.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10031 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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