Regelungsvorhaben
Verbesserung der Durchführung von klinische Studien
Angegeben von:
Deutsche Hochschulmedizin (DHM) (R000830)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Mit Standardvertragsklauseln sollen die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsor und durchführender Einrichtung beschleunigt werden. Hierzu sollte auf die bereits von den Verbänden MFT, VUD, KKS-Netzwerk, vfa, BPI und BVMA fertig ausgehandelten Mustervertragsklauseln zurückgegriffen werden.
Es besteht Handlungsbedarf, mehr Harmonisierung, Verbindlichkeit, Schwerpunktbildung und effiziente Arbeitsteilung bei den Ethikkommissionen zu erreichen. Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen mit dem GKV-SV zu vereinbaren. Dies führt zu weiteren bürokratischen Lasten und auch zu weitergehenden Fragen, was die Vertraulichkeit bei der Abrechnung im Krankenhaus angeht.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]