Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden

Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605) am 26.06.2024

Beschreibung:
Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Zentralverband Oberflächentechnik e.V., EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Bayer AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA, TÜV SÜD AG, Südzucker AG, Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und Alzchem Trostberg GmbH.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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