Regelungsvorhaben

Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden

Aktiv vom 26.06.2024 bis 06.12.2024

Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605) am 26.06.2024

Beschreibung:
Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Zentralverband Oberflächentechnik e.V., PPF Group N.V., EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Bayer AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA, TÜV SÜD AG, Südzucker AG, Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und Alzchem Trostberg GmbH.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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