Regelungsvorhaben
Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika
Angegeben von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist die Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika in § 129 Abs. 1a SGB V und die Sicherung eines resilienten Biosimilar-Marktes, insbesondere durch Vermeidung exklusiver Ausschreibungen, Begrenzung von Marktkonzentration und Weiterentwicklung von Open-House-Rabattverträgen.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]