Regelungsvorhaben
Neue Therapieoptionen müssen per se als Fortschritt akzeptiert und honoriert werden
Angegeben von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Neue Therapieoptionen müssen in der Frühbewertung per se als Zusatznutzen anerkannt und entsprechend honoriert werden (Änderung §§35a, 130b SGB V)
- Arzneimittel [alle RV hierzu]