Regelungsvorhaben

Neue Therapieoptionen müssen per se als Fortschritt akzeptiert und honoriert werden

Angegeben von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463) am 26.06.2024

Beschreibung:
Neue Therapieoptionen müssen in der Frühbewertung per se als Zusatznutzen anerkannt und entsprechend honoriert werden (Änderung §§35a, 130b SGB V)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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