Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Einführung eines Batteriepfandes im Batteriedurchführungsgesetz

Angegeben von:
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. (R001667) am 25.06.2024

Beschreibung:
Pfand auf (mindestens) lithiumhaltige Batterien sollte eingeführt werden, im Rahmen des Batteriedurchführungsgesetz (Anpassung des Batterierechts an Batterieverordnung, Referentenentwurf) und Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Referentenentwurf)

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409260015 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.08.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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