Regelungsvorhaben
Zulassung von Entalkoholisierungsverfahren bei Biowein
Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Derzeit ist keines der in der „Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (EU) 2018/848 für die ökologische/biologische Erzeugung aufgeführten Entalkoholisierungsverfahren (partielle Vakuumverdampfung, Membrantechniken und Destillation) in Anhang II Teil VI für die ökologische/biologische Erzeugung von entalkoholisiertem Wein zulässig. Der DRV fordert, Verfahren für die Erzeugung von entalkoholisierten und auch teilweise entalkoholisierten Bioweinen zuzulassen und die Verfahren nicht auf z. B. die Vakuumdestillation zu beschränken.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]