Regelungsvorhaben
Stärkung u. Flexibilisierung Belegarztwesen sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern sowie Vereinfachung Zulassung
Angegeben von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Vereinfachung belegärztlicher Zulassung
Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird
Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in Kooperation
Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen v. Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugel. MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächt. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztl. Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Std.
Belegärzte erfüllen vorbehaltlos grds. Anforderungen an personelle Ausstattung in allen Leistungsgruppen
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]