Regelungsvorhaben
Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
Angegeben von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und weitergebildeter Ärztinnen und Ärzte vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind
Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann
Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen
Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]