Regelungsvorhaben
Teilzahlungsanträge im Sektorprogramm Obst und Gemüse
Angegeben von:
Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (R001293)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Teilzahlungen dienen den Obst- und Gemüse-EOs unterjährig zur Finanzierung ihrer Förderprogramme. Sie sind seit Jahren ein bewährtes Mittel zur Abwicklung der Sektorförderung und waren bis zur GAP-Reform im EU-Recht verankert. Mit dem Übergang in das neue Förderregime der GAP ist die Regelung auf EU-Ebene entfallen und liegt nun in der Hand der Mitgliedstaaten. Derzeit liegt die Verantwortung zur Gewährung von Teilzahlungen auf Ebene der Bundesländer. Da die Länder nicht in der Lage sind unterjährig Zwischenfinanzierungen zu stellen, ergeben sich für die EOs unerwartete Veränderungen. Zur Sicherung der Wettbewerbsgleichheit der EOs im EU-Binnenmarkt, setzten sich die Verbände für die Schaffung einer Zwischenfinanzierung auf Bundesebene und EU-Ebenen beim BMEL ein.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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