Regelungsvorhaben

Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Angegeben von:
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (R001752) am 25.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung unverändert beizubehalten.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406200219 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.05.2024 an:

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