Regelungsvorhaben

Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung

Angegeben von:
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (R001752) am 25.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass im Hinblick auf die nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderlichen eID-Verfahren eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen wird. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoIdentV-E verzichtet werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

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