Regelungsvorhaben

Umfassende Aufnahme von Pflanzenkohlen in die deutsche Düngemittelverordnung

Angegeben von:
German Biochar e.V. (R004291) am 25.06.2024

Beschreibung:
German Biochar e.V. setzt sich für die umfassende Zulassung von Pflanzenkohlen in der deutschen Düngemittelverordnung (DüMV) ein. Die aktuelle DüMV gibt vor, dass nur Holzkohle mit mindestens 80% Kohlenstoffgehalt in Düngemitteln eingesetzt werden darf. Dies schließt ohne sachlichen Grund eine Vielzahl von Pflanzenkohlen aus anderen Biomassen aus, gleichzeitig fehlen in der aktuellen Regelung spezifische Grenzwerte für organische Schadstoffe. Eine umfassende Zulassung mit Verweis auf die DIN-Norm für "Pyrogene Kohlenstoffmaterialien" ermöglicht eine breite Anwendung und erhöht die Sicherheit erheblich.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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